Bevor Sie mit einem beladenen Fahrradträger ins Ausland fahren, müssen Sie die in den jeweiligen Ländern geltenden Vorschriften kennen, um Sanktionen zu vermeiden. Da die Vorschriften für Fahrradträger auf europäischer Ebene nicht einheitlich geregelt sind, finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um entspannt zu unseren Nachbarn zu reisen (Belgien, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Niederlande, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Österreich, Schweden).
Die Sicherheit der Fahrradträger
Die Installation und Verwendung von Fahrradträgern unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften. Hier folgt eine Zusammenfassung der wichtigen zu überprüfenden Daten und der richtigen Verhaltensweisen, die Sie anwenden sollten, um Ihren Fahrradträger korrekt zu verwenden.
Zunächst ist darauf zu achten, die Anweisungen der Hersteller bezüglich Montage und Verwendung ihrer Fahrradträger genau zu befolgen. Sie müssen unbedingt die Grenzen Ihres Fahrradträgers kennen, insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Geschwindigkeit und der maximal zulässigen Zuladung.
Die maximal zulässige Zuladung ist leicht in der technischen Dokumentation des Herstellers zu finden. Sie ist auch auf dem am Fahrradträger befestigten Aufkleber angegeben. Die Gesamttragfähigkeit des Fahrradträgers muss eingehalten werden, aber es gibt auch eine pro Fahrrad nicht zu überschreitende Gewichtsgrenze. Dieses Gewichtslimit pro Fahrrad muss sorgfältig beachtet werden, insbesondere wenn Sie ein Elektrofahrrad transportieren, das deutlich schwerer als ein herkömmliches Fahrrad ist.
Bei einem an der Anhängerkupplung des Fahrzeugs montierten Fahrradträger ist es unbedingt erforderlich, die maximale vertikale Stützlast der betreffenden Kupplung zu überprüfen. Ebenso müssen Sie bei einem auf dem Dach befestigten Fahrradträger die für das Fahrzeug angegebene maximale Zuladung kontrollieren.
Erinnerung an die wichtigsten Sicherheitsreflexe bei der Verwendung eines Fahrradträgers:
- Überprüfen Sie regelmäßig und verstärken Sie bei Bedarf die Befestigung der Fahrräder (mit Gurten);
- Entfernen Sie alle abnehmbaren Zubehörteile von Ihren Fahrrädern (Trinkflasche, Taschen, Tacho, Beleuchtung);
- Entfernen Sie bei einem E-Bike stets den Akku, um das vom Fahrradträger getragene Gewicht zu reduzieren.
Die Vorschriften für Fahrradträger bei unseren europäischen Nachbarn
In Europa variieren die Vorschriften für Fahrradträger von Land zu Land. Zwar gibt es gemeinsame Regeln, aber es gibt auch lokale Besonderheiten, die nicht ignoriert werden sollten. Die nachstehend aufgeführten Informationen helfen Ihnen, im Falle einer Kontrolle ein unliebsames Bußgeld zu vermeiden. Besser ist es, sorgenfrei aufzubrechen und nicht das Risiko einzugehen, einen wohlverdienten Urlaub zu trüben!
In Frankreich
- Der Fahrradträger muss zugelassen sein, um auf der Straße verwendet werden zu dürfen. Er muss den Anforderungen der französischen Norm NFR 18-903-2 oder der internationalen Norm ISO 15263-4 entsprechen.
- Ein auf dem Fahrzeugdach montierter Fahrradträger muss zwingend auf einem Dachgepäckträger oder Dachschienen ruhen. Auf dem Dach montierte Fahrräder dürfen die Motorhaube vorne nicht überschreiten.
- In Frankreich dürfen der Fahrradträger und die Fahrräder eine maximale Breite von 250 cm nicht überschreiten.
- Wenn Ihre Installation die Grenze von 40 cm rechts und links des Fahrzeugs überschreitet, müssen Sie vorne sichtbare weiße Lichter und hinten sichtbare rote Reflektoren hinzufügen.
- Das Kennzeichen und die Fahrzeugsignalleuchten müssen vollständig sichtbar bleiben. Ist dies nicht der Fall, muss eine Signalleiste installiert und ein zweites Kennzeichen angebracht werden.
In Belgien
- In Belgien muss der Fahrradträger zwingend einen Rückfahrscheinwerfer und einen hinteren Nebelscheinwerfer integrieren. Dafür muss Ihr Fahrradträger unbedingt einen 13-poligen Stecker aufweisen.
- Das Kennzeichen und die Signalleuchten müssen vollständig sichtbar sein. Wenn die Installation diese verdeckt, ist eine Signalleiste mit der Möglichkeit zur Anbringung eines neuen Kennzeichens unerlässlich.
In der Schweiz
- Die Sicht auf die Leuchten und das Kennzeichen muss vollständig gewährleistet sein. Die Schweizer Vorschriften verlangen einen Fahrradträger mit einem 13-poligen Stecker, der die Anzeige des Rückfahrscheinwerfers und des Nebelscheinwerfers ermöglicht.
- Der hintere Fahrradträger darf auf jeder Seite des Fahrzeugs nicht mehr als 20 cm überstehen. Die maximal zulässige Breite beträgt 2 Meter.
- Wenn die Installation die Fahrzeuglänge nach hinten um mehr als einen Meter verlängert, müssen Sie zwingend ein Warnschild hinzufügen.
- Beachten Sie, dass die Gesamthöhe der Ladung mit einem Dachfahrradträger 4 Meter nicht überschreiten darf.
Im Vereinigten Königreich
- Beachten Sie, dass es im Vereinigten Königreich nicht empfohlen wird, mit einem mit einem Fahrradträger ausgestatteten Fahrzeug auf der dritten Spur (oder der vierten usw.) zu fahren.
- Das Kennzeichen und die Leuchten müssen gut sichtbar sein. Entscheiden Sie sich für einen Fahrradträger mit integrierter Signalleiste oder fügen Sie eine Signalleiste mit einem zweiten Kennzeichen hinzu.
*Achtung: Seit dem Brexit können sich bestimmte Vorschriften ändern.
In den Niederlanden
- Ihr Fahrradträger und Ihre Fahrräder dürfen auf jeder Seite des Fahrzeugs nicht mehr als 20 cm überstehen.
- Wenn das Kennzeichen verdeckt ist, ist die Anbringung eines zweiten weißen Kennzeichens obligatorisch. Die Leuchten müssen ebenfalls gut sichtbar bleiben; ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine Signalleiste installieren.
In Deutschland
- In Deutschland ist die maximale Breite Ihrer Installation (Fahrradträger und Fahrräder) auf 255 cm festgesetzt.
- Bei einem auf dem Dach montierten Fahrradträger darf die Gesamthöhe der Ladung eine Grenze von 4 Metern nicht überschreiten.
- Der Fahrradträger muss zwingend einen 13-poligen Stecker verwenden, um einen Rückfahrscheinwerfer und einen hinteren Nebelscheinwerfer integrieren zu können.
In Österreich
- Wie in Deutschland verlangt die österreichische Gesetzgebung das Vorhandensein eines Rückfahrscheinwerfers und eines Nebelscheinwerfers an einem hinteren Fahrradträger. Ein Fahrradträger mit einem 13-poligen Stecker ist daher unerlässlich.
- In Österreich sind Sie berechtigt, ein rotes Kennzeichen zu verwenden, aber dieser Kennzeichentyp ist nur in diesem Land gültig.
In Italien
- In Italien ist es vorgeschrieben, seinen Fahrradträger mit einem Warnschild auszustatten, auch wenn kein Fahrrad daran befestigt ist. Es muss sich um ein Aluminiumschild im Format 50 x 50 cm handeln, das mit 5 diagonalen rot-weißen Streifen versehen ist.
- Achtung: Das italienische Warnschild unterscheidet sich von dem in Spanien verwendeten Schild, das 3 diagonale rot-weiße Streifen aufweist. Im Handel gibt es wendbare Italien/Spanien-Schilder.
- Wenn der Fahrradträger die gesamte Breite des Fahrzeugs einnimmt, muss ein zweites Warnschild hinzugefügt werden. Die 2 Schilder müssen an den rechten und linken Enden platziert werden und ein „umgekehrtes V" bilden.
- Das Kennzeichen und die hinteren Fahrzeugleuchten müssen stets sichtbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Verwendung einer Signalleiste erforderlich.
- Wenn Sie nachts fahren, muss Ihr Fahrradträger zwingend mit einer roten Beleuchtung ausgestattet sein.
- Die Ladung des Fahrradträgers darf nach hinten über das Fahrzeug hinausragen, jedoch nicht mehr als 30 % seiner Gesamtlänge.
In Spanien
- Wie in Italien ist es in Spanien Pflicht, an der Rückseite Ihres Fahrradträgers ein Warnschild anzubringen.
- Im Unterschied zum italienischen Schild zeigt das spanische Warnschild 3 diagonale rot-weiße Streifen. Dieses Schild muss zugelassen sein, das Format 50 x 50 cm aufweisen und aus Aluminium gefertigt sein (Kunststoffschild verboten).
- Wenn der Fahrradträger die gesamte Breite des Fahrzeugs einnimmt, muss ein zweites Warnschild hinzugefügt werden. Die 2 Schilder müssen an den rechten und linken Enden platziert werden und ein „umgekehrtes V" bilden.
- Das Kennzeichen und die hinteren Leuchten müssen vollständig sichtbar bleiben. Wenn Ihr Fahrradträger diese verdeckt, müssen Sie eine Signalleiste mit einem Kennzeichenhalter installieren.
- Ihr Aufbau darf nur nach hinten überstehen. Bei einer „teilbaren" Ladung ist der zulässige Überstand auf 10 % der Fahrzeuglänge festgesetzt, bei einer „unteilbaren" Ladung auf 15 %.
In Portugal
- Zunächst ist zu beachten, dass die portugiesischen Vorschriften die Verwendung von Fahrradträgern an der Anhängerkupplung oder am Heckträger nicht empfehlen. Diese sind in Portugal erst seit 2003 auf den Straßen zugelassen.
- Wir empfehlen Ihnen, die mit Ihrem Fahrradträger gelieferten Handbücher mitzuführen, um im Falle einer Kontrolle nachzuweisen, dass er ordnungsgemäß zugelassen ist.
- Der Fahrradträger und seine Ladung dürfen das Fahrzeug in der Breite nicht überragen.
- Ein hinterer Fahrradträger darf die Fahrzeuglänge um maximal 45 cm verlängern. Bei einem an der Kupplung befestigten Modell wird ab der Anhängerkupplung gemessen. Bei einem am Heckklappen montierten Fahrradträger wird direkt vom Fahrzeugheck aus gemessen.
- Das Kennzeichen und die Fahrzeugsignalleuchten müssen gut sichtbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist das Hinzufügen einer Signalleiste unerlässlich.
- Bei einem Fahrradträger auf Dachschienen darf die Gesamthöhe der Installation 4 Meter nicht überschreiten.
In Schweden
- In Schweden ist es Pflicht, hinten am Fahrradträger oder an den Fahrrädern ein zusätzliches weißes Schild anzubringen. Ein Aufkleber mit dem Länderkennzeichen des Fahrzeugs ist unerlässlich, zum Beispiel FR für Frankreich.
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs und die hinteren Leuchten müssen klar sichtbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Montage einer Signalleiste unerlässlich.
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